Stoßwellentherapie

Extrakorporale Stoßwellentherapie –
gezielte Stimulation der Heilungsprozesse

Die extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) ist ein modernes, nicht-operatives Behandlungsverfahren zur Therapie chronischer Beschwerden des Bewegungsapparates. Dabei werden hochenergetische mechanische Druckwellen gezielt von außen in das erkrankte Gewebe geleitet. Diese Impulse können regenerative Prozesse aktivieren und die Heilung von Sehnen, Muskeln und Weichteilstrukturen unterstützen.

Stoßwellen regen im behandelten Gewebe verschiedene biologische Prozesse an. Dazu gehören die Verbesserung der Durchblutung, die Stimulation des Zellstoffwechsels sowie die Förderung der Geweberegeneration. Gleichzeitig können Schmerzrezeptoren beeinflusst und chronische Entzündungsprozesse reduziert werden. Bei verkalkten Sehnenstrukturen können Stoßwellen zudem dazu beitragen, Kalkeinlagerungen aufzulösen oder abzubauen.

Wirkungen der Stoßwellentherapie

  • Aktivierung körpereigener Heilungsprozesse
  • Verbesserung der lokalen Durchblutung
  • Förderung der Regeneration von Sehnen und Weichteilgewebe
  • Reduktion chronischer Schmerzen
  • Unterstützung beim Abbau von Kalkablagerungen in Sehnen

Häufige Anwendungsgebiete (Indikationen)

  • Kalkschulter: Tendinosis calcarea (schmerzhafte Schulterverkalkung).
  • Fersenschmerz: Fasziitis plantaris, mit oder ohne Fersensporn.
  • Ellenbogenprobleme: Tennisellenbogen (Epicondylitis radialis) und Golferellenbogen (Epicondylitis ulnaris).
  • Sehnenbeschwerden: Achillessehnenentzündung (Achillodynie) und Patellaspitzensyndrom („Jumpers knee
  • Knochenerkrankungen: Nicht heilende Brüche (Pseudarthrosen), Ermüdungsbrüche und Knochenmarködem.
  • Muskel-/Gelenkschmerzen: Myofasziale Schmerzsyndrome, Trochanter-major-Schmerzsyndrom (Hüfte) und Morbus Osgood-Schlatter

Die extrakorporale Stoßwellentherapie kann eine effektive konservative Behandlungsmöglichkeit darstellen, insbesondere bei chronischen Beschwerden, wenn andere Therapieformen nicht ausreichend wirksam waren.

Hinweis

Aus juristischen Gründen weisen wir darauf hin, dass mit keiner Aussage, Beschreibung, Aufzählung etc. ein sog. „Heilversprechen“ für die beispielhaft aufgeführten Erkrankungen abgegeben wurde. 

Bei der genannten Stoßwellentherapie handelt es sich um eine IGeL-Leistung, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört